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Gestaltungsprojekt

Die Nationalstrasse N 4 im Knonauer Amt ist eigentlich ein jahrzehntealtes Projekt. Der Anschluss an den Kanton Zug bei Cham ist ab Knonau schon vor 30 Jahren baulich vorbereitet worden, der Anschluss an die Agglomeraton Zürich bei Wettswil ist zur Zeit im Bau. Von den zahlreichen Beschwerden entlang der Verbindungsstrecke wurde mit Bundesgerichtsentscheid vom 25. April 2001 auch diejenige der Gemeinde Knonau (Einhausung des bestehenden Autobahnabschnittes entlang des Dorfes) abgelehnt. Als Lärmschutzmassnahmen sollen vielmehr Erddämme und Wandanlagen - gemäss früherer Projektierung - erstellt werden.

Schutz vor Lärm und Zerstörung
Mittels einer guten Gestaltung soll nun auch bei den örtlich Betroffenen eine möglichst hohe Akzeptanz erreicht werden. Die Situation ist empfindlich, da die Nationalstrasse der ganzen Länge nach unmittelbar am Siedlungsgebiet von Knonau vorbeiführt, zum Teil in erhöhter Lage. Zudem hat sich auf ausgedehnten Böschungsbereichen mittlerweile eine schützenswerte Flora und Fauna entwickelt.

Ziel des Gestaltungsprojektes Lärmschutz N 4.1.7 Knonau ist eine überzeugende Gesamtlösung, die nicht nur vor dem Lärm der sehr nahe geführten A4 schützt, sondern ruhig und einheitlich wirkt und das Orts- und Landschaftsbild und weitere Interessen integriert.

Lärmschutz:

  • dorfabgewandt zwischen Autobahn und Landwirtschaftsgebiet:
    Lärmschutzwall; 1'510 m Länge, variable Höhe, begrünt
  • dorfseitig zwischen Autobahn und S-Bahn:
    Lärmschutzwand auf begrüntem Lärmschutzwall; 1'470 m Länge, variable Höhe, Holz mit Rippenstruktur, strukturiert, mit Glaszäsuren
  • Autobahn-Mittelstreifen:
    Lärmschutzwand; 680 m Länge, Holz mit Rippenstruktur

Öffentlicher Verkehr und Umwelt:

  • Sanierung der S-Bahn-Station und der Personenunterführung
  • Ergänzung (statt Überschüttung) der schützenswerten Böschung zwischen Hirzrain und Binzmatte

 

Konstruktion 
Landschaftsbild 
Bahnstation und Unterführung 
Ökologie 
Nutzen und Kosten 
 
Auf dem Luftbild ist die Nähe der N4 zur Ortschaft Knonau deutlich zu erkennen.
Lärmschutz ist Pflicht und wird zur interdisziplinären Kür erhoben.
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