Absorbierende Auskleidung der geschlossenen Rampe

Wird die Rampe (Wände und Decke) absorbierend ausgekleidet, so verringern sich die Emissionen. Wird die Rampe auf 5 m ab der Einfahrtsöffnung schallabsorbierend ausgekleidet (Decke und Wände ab einer Höhe von 0.5 m, Anforderung A2 nach EN 1793-1 (SN 640 571-1)), so verringert sich der Emissionspegel um 4 dB. Bei 10 m schallabsorbierender Auskleidung beträgt die Reduktion 6 dB.