Seitliche Stützmauern

Durch Reflexionen an seitlichen Stützmauern erhöhen sich die Emissionen. Für seitliche Stützmauern wird pauschal ein Zuschlag von 2dB einberechnet. Dieser Zuschlag entfällt, wenn die Stützmauern absorbierend ausgekleidet sind (Schallabsorption DLαNRD ≥ 4 dB gemäss EN 1793-1:2017 oder mindestens Schallabsorptionsklasse C nach EN ISO 11654:1997). Die absorbierende Fläche muss mindestens 50% der Wandfläche umfassen:

Illustration zum Fall A – Offene Rampe
Beispiel für absorbierende Verkleidung der Seitenwände.