Durch Reflexionen an seitlichen Stützmauern erhöhen sich die Emissionen. Für seitliche Stützmauern wird pauschal ein Zuschlag von 2dB einberechnet. Dieser Zuschlag entfällt, wenn die Stützmauern absorbierend ausgekleidet sind (Schallabsorption DLαNRD ≥ 4 dB gemäss EN 1793-1:2017 oder mindestens Schallabsorptionsklasse C nach EN ISO 11654:1997). Die absorbierende Fläche muss mindestens 50% der Wandfläche umfassen: