Bestimmung der immissionsseitigen Korrektur

Die immissionsseitige Korrektur wird gemäss dem in Abschnitt 5.3 der CB Vollzugshilfe 3.21 Lärmtechnische Ermittlung bei Knoten und Kreiseln bestimmt.

Keine Korrektur erfolgt bei

Für alle anderen Fälle wird die immissionsseitige Korrektur in Abhängigkeit der Distanz und des DTVs des Astes mit dem maximalen DTV anhand den im erwähnten Abschnitt 5.3 gegebenen Tabellen für die drei Analgentypen (Knoten, Knoten mit LSA, Kreisel) bestimmt.