Lichtsignalanlagen

Im Nahbereich von Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen kann - im Sinne eines Zuschlages für Brems- und Beschleunigungsmanöver - eine Pegelkorrektur eingesetzt werden.
Die Pegelkorrektur ist abhängig von der Distanz des Empfangspunktes zum nächstgelegenen Schnittpunkt zweier Fahrspurachsen:


(Quelle: Leitfaden Strassenlärm, BAFU/ASTRA)

Der Kreuzungszuschlag wird nur einmal addiert (auch bei mehreren Kreuzungen).

Bei Kreuzungen und Verzweigungen ohne Lichtsignalanlage wird keine Korrektur eingesetzt.

Leitfaden Strassenlärm (*.pdf / 705 KB)