Für lärmempfindliche Betriebsräume gelten die Mindestanforderungen nach SIA 181:2006. Massgebend ist die Belastung am Tag.
Die Tabelle (Betriebsräume, Lärmempfindlichkeit "mittel") mit den massgeblichen Standard-Schallpegeldifferenzen De entspricht der Vollzugspraxis für den Art. 32 der Lärmschutzverordnung (LSV) im Kanton Zürich.
Betriebsräume, Lärmempfindlichkeit "mittel"