Tiefe der Loggia bzw. des Balkons, \(d\)

Die Tiefe wird von der Brüstung bis zur Rückwand gemessen. Die Mindesttiefe beträgt 2 m, die maximale Tiefe 5 m.

Zu den Abmessungen

Lärmwirksame Loggien bzw. Balkonen müssen eine Mindestfläche von 6 m2 aufweisen, dh. bei 2 m Tiefe beträgt die Mindestbreite 3 m, und umgekehrt. Zudem muss die Breite mindestens 2/3 der Tiefe betragen. Bsp: Bei 4 m Tiefe beträgt die Mindestbreite also nicht 2 m sondern 2.7 m.