Reflexionszuschlag

Massgeblich für einen allfälligen Reflexionszuschlag ist die Situation auf der gegenüberliegenden Trasseeseite:

Befindet sich hinter der Eisenbahnlinie eine stark schallreflektierende Fläche (Sützmauer, Gebäude etc.) welche vom Empfängerpunkt aus über einen vorbeifahrenden Zug hinweg sichtbar bleibt, werden die Lärmimmissionen beim Empfänger um 2 dB erhöht, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: