Reflexionszuschlag
Massgeblich für einen allfälligen Reflexionszuschlag ist die Situation auf der gegenüberliegenden Trasseeseite:
- keine oder lockere Bebauung, niedrige Stockwerkzahl ---> 0 dB
- lockere Bebauung, hohe Stockwerkzahl ---> 1 dB
- geschlossene Bebauung, niedrige Stockwerkzahl ---> 1 dB
- geschlossene Bebauung, hohe Stockwerkzahl ---> 2 dB
Befindet sich hinter der Eisenbahnlinie eine stark schallreflektierende Fläche (Sützmauer, Gebäude etc.) welche vom Empfängerpunkt aus über einen vorbeifahrenden Zug hinweg sichtbar bleibt, werden die Lärmimmissionen beim Empfänger um 2 dB erhöht, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die reflektierende Fläche liegt ca. parallel zum Gleis
- Die reflektierende Fläche hat eine Hühe von mindestens 4 Metern über der Schienenoberkante
- Die reflektierende Fläche liegt näher als 5 Meter an der Schienenachse
- Die Empfängerhühe liegt mindestens 4 Meter über der Schienenoberkante
- Die reflektierende Fläche muss mindestens 2x die Distanz Schiene-Empfänger lang sein.