Reflexionszuschlag
Massgeblich für einen allfälligen Reflexionszuschlag ist die Situation auf der gegenüberliegenden Trasseeseite:
- keine oder lockere Bebauung, niedrige Stockwerkzahl ---> 0 dB
- lockere Bebauung, hohe Stockwerkzahl ---> 1 dB
- geschlossene Bebauung, niedrige Stockwerkzahl ---> 1 dB
- geschlossene Bebauung, hohe Stockwerkzahl ---> 2 dB
NEU gemäss Heft
Befindet sich hinter der Eisenbahnlinie eine stark schallreflektierende Fläche (Sützmauer, Gebäude etc.) welche vom Empfängerpunkt aus über einen vorbeifahrenden Zug hinweg sichtbar bleibt, werden die Lärmimmissionen beim Empfänger um 2 dB erhöht, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die reflektierende Fläche liegt ca. parallel zum Gleis
- Die reflektierende Fläche hat eine Höhe von mindestens 4 Metern über der Schienenoberkante
- Die reflektierende Fläche liegt näher als 5 Meter an der Schienenachse
- Die Empfängerhöhe liegt mindestens 4 Meter über der Schienenoberkante
- Die reflektierende Fläche muss mindestens 2x die Distanz Schiene-Empfänger lang sein.