>>   Überblick   >>     >>   Technik Lärmschutzwände  

Technische Anforderungen an Lärmschutzwände

  • Die Lärmschutzwände müssen die akustischen Anforderungen erfüllen; die Schalldämmwerte müssen eingehalten werden.
  • In der Regel kommen nur schallabsorbierende LS-Wände zur Anwendung. Je nach Lage sind auch teilabsorbierende Systeme oder Glaswände möglich. Beim Einsatz von Glaswänden sind die Aspekte der Schallreflexion, der Blendwirkung sowie des Vogelschutzes zu beachten.
  • Die Einhaltung des Lichtraumprofils und des Fahrbahnabstandes muss gewährleistet sein.
  • Auf den Bauwerken können aus Gewichtsgründen nur "leichte" Materialien und Konstruktionselemente angeordnet werden (z. B. Aluminium, Glas).
  • Die Lärmschutzwände müssen den technischen Anforderungen betreffend statischer Stabilität (Eigengewicht, Wind, Aufprall), Frost- und Tausalzbeständigkeit, Witterungs- und UV-Lichtbeständigkeit sowie Stosssicherheit gegen Steinschlag genügen.
  • Zu beachten sind auch objektspezifische Gefährdungsbilder; Absturz von LS-Wänden auf tieferliegende Verkehrsträger, Herunterfallen von oberen Wandelementen etc.
  • Als Normalraster für den Wandaufbau gilt der Stützenabstand (Axe-Axe) von 4 Metern. Bei höheren Wänden muss der Stützenabstand aus statischen Gründen auf 2 bis 2.50 m reduziert werden.
  • Im Abstand von ca. 250 m im Bereich von Kunstbauten sind in der Regel Flucht- und Unterhaltstüren vorzusehen. Zudem muss die Zugänglichkeit für den Unterhalt der Lärmschutzwand gewährleistet sein.
  • Bei der Wahl des Wandsystems muss auch auf grosse Dauerhaftigkeit und geringen Aufwand für betrieblichen und baulichen Unterhalt geachtet werden.
  • Vorteile von Acrylglas an Stelle von Glas:
    - geringeres Gewicht, was besonders bei hohen Elementen von Vorteil ist.
    - grössere Bruchsicherheit, Stabilität und Biegefähigkeit.
 
Gestalterische Anforderungen 
Vogelschutz