- Die Lärmschutzwände müssen die akustischen Anforderungen
erfüllen; die Schalldämmwerte müssen eingehalten werden.
- In der Regel kommen nur schallabsorbierende LS-Wände zur Anwendung.
Je nach Lage sind auch teilabsorbierende Systeme oder Glaswände
möglich. Beim Einsatz von Glaswänden sind die Aspekte der
Schallreflexion, der Blendwirkung sowie des Vogelschutzes
zu beachten.
- Die Einhaltung des Lichtraumprofils und des Fahrbahnabstandes muss
gewährleistet sein.
- Auf den Bauwerken können aus Gewichtsgründen nur "leichte"
Materialien und Konstruktionselemente angeordnet werden (z. B. Aluminium,
Glas).
- Die Lärmschutzwände müssen den technischen Anforderungen
betreffend statischer Stabilität (Eigengewicht, Wind, Aufprall),
Frost- und Tausalzbeständigkeit, Witterungs- und UV-Lichtbeständigkeit
sowie Stosssicherheit gegen Steinschlag genügen.
- Zu beachten sind auch objektspezifische Gefährdungsbilder; Absturz
von LS-Wänden auf tieferliegende Verkehrsträger, Herunterfallen
von oberen Wandelementen etc.
- Als Normalraster für den Wandaufbau gilt der Stützenabstand
(Axe-Axe) von 4 Metern. Bei höheren Wänden muss der Stützenabstand
aus statischen Gründen auf 2 bis 2.50 m reduziert werden.
- Im Abstand von ca. 250 m im Bereich von Kunstbauten sind in der Regel
Flucht- und Unterhaltstüren vorzusehen. Zudem muss die Zugänglichkeit
für den Unterhalt der Lärmschutzwand gewährleistet sein.
- Bei der Wahl des Wandsystems muss auch auf grosse Dauerhaftigkeit
und geringen Aufwand für betrieblichen und baulichen Unterhalt
geachtet werden.
- Vorteile von Acrylglas an Stelle von Glas:
- geringeres Gewicht, was besonders bei hohen Elementen von Vorteil
ist.
- grössere Bruchsicherheit, Stabilität und Biegefähigkeit.
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