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Die Nationalstrasse N 4 im Knonauer Amt ist eigentlich ein jahrzehntealtes Projekt. Der Anschluss an den Kanton Zug bei Cham ist ab Knonau schon vor 30 Jahren baulich vorbereitet worden, der Anschluss an die Agglomeraton Zürich bei Wettswil ist zur Zeit im Bau. Von den zahlreichen Beschwerden entlang der Verbindungsstrecke wurde mit Bundesgerichtsentscheid vom 25. April 2001 auch diejenige der Gemeinde Knonau (Einhausung des bestehenden Autobahnabschnittes entlang des Dorfes) abgelehnt. Als Lärmschutzmassnahmen sollen vielmehr Erddämme und Wandanlagen - gemäss früherer Projektierung - erstellt werden. Schutz vor Lärm und Zerstörung Ziel des Gestaltungsprojektes Lärmschutz N 4.1.7 Knonau ist eine überzeugende Gesamtlösung, die nicht nur vor dem Lärm der sehr nahe geführten A4 schützt, sondern ruhig und einheitlich wirkt und das Orts- und Landschaftsbild und weitere Interessen integriert. Lärmschutz:
Öffentlicher Verkehr und Umwelt:
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Auf dem Luftbild ist die Nähe der N4 zur Ortschaft Knonau deutlich zu erkennen. Lärmschutz ist Pflicht und wird zur interdisziplinären Kür erhoben. |
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