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Unterengstringen

In der Gemeinde Unterengstringen waren gemäss Sanierungsprojekt folgende Massnahmen (E2 - E10, u. a.) vorgesehen:

Übersichtsplan:
Lärmschutzmassnahmen Gemeinde Unterengstringen

 

  1. Lärmschutzwand Nord, entlang der Dorfstrasse bis zur Gemeindegrenze Oberengstringen, Abschnitte E2 - E10:
       
    1. Lärmschutz entlang der Dorfstrasse, bis im Bereich der Gewerbebauten, Abschnitte E2 und E3: Auf der bestehenden Autobahnböschung (E2) ist auf einer Länge von 62 m und im Anschlussbereich bis zu den Gewerbebauten (E3) auf einer Länge von 143 m ein Lärmschutz von 3 m Höhe erforderlich. Bei den bestehenden Gewerbebauten wird der Lärmschutz nur geringfügig geändert (Anpassungen der Gewerbebauten).
    2. Lärmschutzwand im Bereich der Gewerbebauten bis zur Überführung der Weinigerstrasse, Abschnitte E4 bis E8: Der bestehende Lärmschutz (L 470 m, H 1.00 - 5.00 m) wird auf der gesamten Länge um 2.00 - 3.20 m erhöht. Im Bereich des alten Schulhauses erfolgt eine Anpassung durch eine neue etwa 7 m hohe Wand und bei der Überführung Weinigerstrasse mit einer neuen 2 m höheren Wand als im heutigen Zustand.
    3. Lärmschutz von der Überführung der Weinigerstrasse bis zur Gemeindegrenze Oberengstringen, Abschnitte E9 und E10: Der bestehende Lärmschutz wird im Anschlussbereich der Überführung auf einer Länge von 40 m um 2 m erhöht. Anschliessend wird eine neue Lärmschutzwand (L 225 m, H 1.25 - 4.00 m) erstellt; die Wand wird teilweise auf der Böschungsoberkante angeordnet.
  2. Lärmschutzwand Süd, Abschnitt E1:
       
    1. Im Zusammenhang mit dem Quartierplan Zelgli und der Überbauung des Areales ist auf der Südseite der Autobahn, Abschnitt E1, eine neue Lärmschutzwand (L 880 m, H 2.00 - 4.00 m) vorgesehen.

Übersichtsplan 

Details Unterengstringen