- Lärmschutzwand Nord, entlang der Dorfstrasse bis zur Gemeindegrenze
Oberengstringen, Abschnitte E2 - E10:
- Lärmschutz entlang
der Dorfstrasse, bis im Bereich der Gewerbebauten, Abschnitte E2
und E3: Auf der bestehenden Autobahnböschung
(E2) ist auf einer Länge von 62 m und im Anschlussbereich bis zu
den Gewerbebauten (E3) auf einer Länge von 143 m ein Lärmschutz
von 3 m Höhe erforderlich. Bei den bestehenden Gewerbebauten wird
der Lärmschutz nur geringfügig geändert (Anpassungen der Gewerbebauten).
- Lärmschutzwand im Bereich der Gewerbebauten
bis zur Überführung der Weinigerstrasse, Abschnitte E4
bis E8: Der bestehende Lärmschutz
(L 470 m, H 1.00 - 5.00 m) wird auf der gesamten Länge um 2.00 -
3.20 m erhöht. Im Bereich des alten Schulhauses erfolgt eine Anpassung
durch eine neue etwa 7 m hohe Wand und bei der Überführung Weinigerstrasse
mit einer neuen 2 m höheren Wand als im heutigen Zustand.
- Lärmschutz von der Überführung
der Weinigerstrasse bis zur Gemeindegrenze Oberengstringen, Abschnitte
E9 und E10:
Der bestehende Lärmschutz wird im Anschlussbereich der Überführung
auf einer Länge von 40 m um 2 m erhöht. Anschliessend wird eine
neue Lärmschutzwand (L 225 m, H 1.25 - 4.00 m) erstellt; die Wand
wird teilweise auf der Böschungsoberkante angeordnet.
- Lärmschutzwand Süd, Abschnitt E1:
- Im Zusammenhang mit dem Quartierplan
Zelgli und der Überbauung des Areales ist auf der Südseite der Autobahn,
Abschnitt E1, eine neue Lärmschutzwand
(L 880 m, H 2.00 - 4.00 m) vorgesehen.
Details Unterengstringen
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