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Oberengstringen

Von der Gemeindegrenze Unterengstringen bis nach der Limmatbrücke auf dem Gebiet der Stadt Zürich waren gemäss Sanierungsprojekt folgende Massnahmen (E11 - E16) vorgesehen:

Übersichtsplan:
Lärmschutzmassnahmen Gemeinde Oberengstringen und Stadt Zürich

 

  1. Lärmschutz von der Gemeindegrenze Unterengstringen bis zum Bereich Allmend, Abschnitte E11 - E14:
       
    1. Der bestehende Lärmschutz E11 (L 344 m, H 5.10 m ab Strassenrand) mit Pflanzentrögen wird entgegen dem Ausführungsprojekt wegen des schlechten Zustandes der Betontröge durch eine Lärmschutzwand aus Aluminium und Glas ersetzt.
    2. In den Abschnitten E12 (L 166 m) und E14 (L 362 m) wird eine neue Lärmschutzwand mit einer Höhe von 5.00 m (entsprechend der heutigen Wandhöhe) erstellt.
    3. Im Bereich Neuguet, Abschnitt E13 (L 203 m), wird der neue Lärmschutz um 1.00 m gegenüber dem heutigen Zustand erhöht; die neue Wandhöhe beträgt nun 6.00 m.
  2. Lärmschutz im Bereich Allmend bis in das Gebiet nach der Limmatbrücke, Abschnitte E15 - E16:
       
    1. Im Abschnitt E15 (L 285 m) wird auf der bestehenden Böschung eine neue Lärmschutzwand mit einer Höhe von 2.50 m erstellt.
    2. Im Bereich der Limmatbrücke (bis auf das Gebiet der Stadt Zürich), Abschnitt E16, ist eine neue Lärmschutzwand (L 385 m) mit einer Höhe von 3.00 m geplant.

Übersichtsplan 

Details Oberengstringen